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FAQ Probestunde

Was braucht mein Kind für das Training?

Für das Training braucht dein Kind nur bequeme Sportkleidung und etwas zu trinken. Bitte beachte, dass wir ein Barfuß-Studio sind, daher benötigt dein Kind keine Sportschuhe. Du kannst auf der Kursseite nachlesen, welche Ausrüstung vonnöten ist. Für die Probestunde bekommt dein Kind die Ausrüstung gestellt.

Was passiert wenn der Kurs, den wir buchen wollen, ausgebucht ist?

In diesem Fall hast du folgende Optionen:

  1. Wir entscheidest dich für einen alternativen Kurs an.
  2. Wir setzen dein Kind auf die Warteliste für den Kurs.

Wir melden uns bei dir!

Wie können wir die Buchung stornieren, wenn uns was dazwischen kommt?

Kontaktiere uns so früh wie möglich und lass uns wissen, dass du die Probestunde verschieben möchtest.


FAQ Verträge

Was passiert, wenn mein Kind krank wird?

Bitte schick uns eine Kopie vom Krankenschein und wir setzen den Vertrag für die Dauer der Krankschreibung aus, somit gehen deinem Kind keine Kurseinheiten verloren. Bitte beachte, dass wir rückwirkend keine Krankschreibung bearbeiten können.

Warum müssen die Kinder Uniformen tragen, woraus besteht die Kids Uniform ?

Das Tragen der Uniform wird erwartet, damit die Kinder ein Gemeinschaftsgefühl und Disziplin entwickeln. Die Uniform besteht aus gebrandeten Leggings, Shorts und einem T-Shirt.

Wie gehe ich vor, wenn ich den Kurs meines Kindes wechseln will?

Bitte kontaktiere uns per Mail, Telefon oder vor Ort und lass uns wissen, in welchen Kurs dein Kind wechseln will.

Wie melde ich mich für die Gürtelprüfung an?

Die Gürtelprüfungen werden 2 Monate voraus per Newsletter angekündigt. Bitte beachtet, dass für die Teilnahme je nach Gürtelgrad eine bestimmte Anzahl an Kursteilnahmen vorausgesetzt wird und dass Prüfungsgebühren anfallen.

Wann besteht das Recht auf eine Sonderkündigung?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht:

  1. bei Wegzug aus Berlin (Bitte Kopie des neuen Mietvertrages als Nachweis)
  2. Bei einer Krankschreibung, die 1 Monat oder länger beträgt (Bitte Kopie des Krankenscheis als Nachweis)